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Pflicht: KI-Kompetenz nach Artikel 4

KI-Schulungspflicht

Die KI-Schulungspflicht meint Artikel 4 der KI-Verordnung: Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern.

Stand 8. November 2026 · 9 Minuten Lesezeit · 10 Quellen · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Eine KI-Schulungspflicht im Wortsinn steht nicht in der KI-Verordnung. Artikel 4 verlangt in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Ein bestimmtes Niveau je Person müssen sie nicht garantieren. Ein Zertifikat ist laut EU-Kommission nicht nötig, eine Dokumentation wird empfohlen.

Was ist die KI-Schulungspflicht?

Mit KI-Schulungspflicht ist fast immer Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gemeint, der die Überschrift „KI-Kompetenz“ trägt. Das Wort Schulungspflicht kommt im Gesetzestext nicht vor. Artikel 4 regelt, was Unternehmen tun, damit Menschen, die mit KI-Systemen arbeiten, diese sachkundig einsetzen.

In der konsolidierten Fassung vom 27. Juli 2026 lautet der Kern von Absatz 1: Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind“. Dabei zählen Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die Menschen, bei denen die Systeme eingesetzt werden.

Der letzte Satz des Absatzes ist neu und für die Praxis entscheidend: Die Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“. Was KI-Kompetenz inhaltlich bedeutet, definiert Artikel 3 Nummer 56; die Einzelheiten stehen auf der Seite zu KI-Kompetenz und AI Literacy.

Was hat sich durch den Digital-Omnibus geändert?

Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, der „Digital-Omnibus zur KI“, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat nach ihrem Artikel 4 am dritten Tag danach in Kraft. Sie hat Artikel 4 der KI-Verordnung neu gefasst.

In der ursprünglichen Fassung mussten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt. Erwägungsgrund 8 des Omnibus begründet die Änderung: Strenge Verpflichtungen seien nicht für alle Anbieter und Betreiber geeignet und verursachten besonders bei kleineren Unternehmen zusätzlichen Aufwand. KI-Kompetenz solle unabhängig von Pflichten und Sanktionen eine strategische Priorität sein.

Viele Ratgeber im Netz zitieren noch die alte Fassung. Prüfen Sie Aussagen zu Artikel 4 deshalb immer gegen den konsolidierten Text auf EUR-Lex.

Zeitstrahl: Artikel 4 gilt ab 2. Februar 2025, Neufassung durch den Omnibus am 27. Juli 2026, Aufsicht durch die Behörden ab 2. August 2026, Hochrisiko-Pflichten ab 2. Dezember 2027 und 2. August 2028.
Artikel 4 gilt seit Februar 2025, neu gefasst seit Juli 2026.
PunktFassung 2024Fassung seit Juli 2026
Kern der PflichtNach besten Kräften sicherstellen, dass ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bestehtMaßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen
Niveau je PersonAusreichendes Maß als ZielKein bestimmtes Niveau zu garantieren
UnterstützungNicht geregeltKommission und Mitgliedstaaten fördern die Bemühungen, besonders von KMU (Absatz 2)
PraxisbeispieleNicht geregeltKommission veröffentlicht Beispiele auf der zentralen Informationsplattform
EmpfehlungenNicht geregeltKI-Gremium nimmt Empfehlungen an (Absatz 3)

Für wen gilt Artikel 4?

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber. Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber ist nach Artikel 3 Nummer 4 jede Person oder Stelle, die ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet“, solange das nicht rein privat geschieht. Ein Unternehmen, dessen Team ChatGPT, Copilot oder ein KI-Übersetzungswerkzeug beruflich nutzt, ist damit in der Regel Betreiber.

Die Unternehmensgröße spielt für die Geltung keine Rolle. Ausgenommen sind nach Artikel 2 Absatz 10 nur natürliche Personen, die KI ausschließlich persönlich und nicht beruflich verwenden.

Erfasst ist nicht nur das eigene Personal. Artikel 4 nennt auch andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit den Systemen arbeiten. Die EU-Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten als Beispiele Auftragnehmer, Dienstleister und Kunden.

Für die Planung hilft eine einfache Frage je Werkzeug: Wer nutzt es, und wen betrifft das Ergebnis? Ein Übersetzungswerkzeug im Marketing betrifft vor allem Texte. Ein Chatbot auf der Website spricht direkt mit Kunden. Ein Werkzeug zur Vorauswahl von Bewerbungen betrifft Menschen, über die entschieden wird. Artikel 4 verlangt ausdrücklich, diese Personen oder Personengruppen zu berücksichtigen.

Was müssen Unternehmen konkret tun?

Ein festes Programm schreibt die Verordnung nicht vor. Die Bundesnetzagentur, die in Deutschland seit dem 29. Juli 2026 Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung ist, betont: Format, Standardtrainings und feste Kompetenzniveaus sind nicht vorgegeben. Die EU-Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten Punkte, die ein Unternehmen mindestens bedenken sollte. Daraus ergibt sich ein Ablauf in vier Schritten.

Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass der bloße Verweis auf Gebrauchsanleitungen der Hersteller oft nicht wirkt. Für Beschäftigte, die mit ChatGPT Texte schreiben oder übersetzen, nennt sie als Beispiel, dass sie über konkrete Risiken wie Halluzinationen informiert sein sollten.

Für die Inhalte schlägt die Bundesnetzagentur einen stufenweisen Aufbau vor. Stufe eins vermittelt Grundlagen von Daten und KI sowie allgemeine Chancen und Risiken. Stufe zwei behandelt die Rolle der Organisation, technische Aspekte und die rechtliche Einordnung. Stufe drei sind Trainings für einzelne Rollen, etwa in Technik oder Recht. Die Behörde betont, dass diese Inhalte weder verpflichtend noch abschließend sind.

In der Praxis heißt das: Eine Assistenz, die mit ChatGPT im Unternehmen Mails entwirft, braucht andere Inhalte als eine Personalabteilung, die Bewerbungen mit KI vorsortiert. Je mehr Menschen von einem Ergebnis betroffen sind, desto tiefer sollte die Maßnahme gehen.

  1. Bestand aufnehmen

    Erfassen Sie, welche KI-Systeme im Unternehmen laufen, wer sie nutzt und ob Sie dabei Anbieter oder Betreiber sind.

  2. Risiken einschätzen

    Klären Sie je System, welche Daten hineinfließen, wer von den Ergebnissen betroffen ist und was ein Fehler auslösen kann.

  3. Maßnahmen zuschneiden

    Passen Sie Inhalte an Vorwissen und Rolle an: Grundlagen für alle, Vertiefung für Personal, Recht oder IT.

  4. Dokumentieren und auffrischen

    Halten Sie Art, Umfang und Teilnehmende fest und wiederholen Sie die Maßnahmen, wenn sich Werkzeuge oder Aufgaben ändern.

Muss es eine Schulung mit Zertifikat sein?

Nein. Die Kommission schreibt ausdrücklich, dass kein Zertifikat nötig ist. Die Bundesnetzagentur zählt weder eine Zertifizierungspflicht für Schulungen noch externe Zertifizierungen zu den Pflichten. Maßnahmen dürfen intern oder extern stattfinden.

Als Maßnahme zählen neben Kursen auch Leitfäden, Einweisungen am Arbeitsplatz, interne Regeln oder Lernformate im Team. Kursnamen wie „KI-Führerschein“ sind Bezeichnungen der Anbieter und kein amtlicher Nachweis; was hinter dem Begriff steckt und wie Sie solche Kurse prüfen, zeigt die Seite zum KI-Führerschein.

Die Kommission sammelt Praxisbeispiele von Unternehmen in einem öffentlichen Verzeichnis. Sie stellt klar, dass die Übernahme eines dort gelisteten Beispiels nicht automatisch die Vermutung begründet, Artikel 4 sei erfüllt.

Wie dokumentieren Sie die Maßnahmen?

Eine ausdrückliche Nachweispflicht enthält Artikel 4 nicht. Die Kommission schreibt aber, Unternehmen könnten interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen führen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die Maßnahmen gut zu dokumentieren, damit sich die Erfüllung von Artikel 4 nachweisen lässt, und nennt dabei Art, Umfang und Teilnehmende.

Eine schlanke Tabelle reicht für den Anfang. Wichtig ist, dass sie aktuell bleibt und zu den tatsächlich genutzten Werkzeugen passt.

Was Sie festhaltenBeispiel
KI-System und ZweckMicrosoft 365 Copilot für Mails und Protokolle
Rolle des UnternehmensBetreiber
ZielgruppeVertrieb, Assistenz, Geschäftsführung
Maßnahme und UmfangPräsenztraining 3 Stunden plus interne Nutzungsregel
InhalteDatenschutz bei Eingaben, Prüfen von Ergebnissen, Meldeweg
Teilnehmende und DatumTeilnehmerliste mit Datum
Nächste AuffrischungBei neuem Werkzeug oder spätestens nach einem Jahr

Die Beispiele in der Tabelle sind ein Vorschlag zur Gliederung. Weder die KI-Verordnung noch die Behörden schreiben Felder, Stundenzahlen oder Fristen vor.

Drohen Bußgelder bei fehlender KI-Kompetenz?

Artikel 99 der KI-Verordnung legt Höchstbeträge für bestimmte Verstöße fest, etwa für verbotene Praktiken nach Artikel 5 und für Pflichten der Betreiber nach Artikel 26. Artikel 4 ist in diesen Absätzen 3 bis 5 nicht genannt. Nach Absatz 1 erlassen die Mitgliedstaaten eigene Vorschriften für Sanktionen und andere Durchsetzungsmaßnahmen, die verhältnismäßig sein müssen.

Die Aufsicht liegt bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Die Kommission schreibt, die Regeln zu Aufsicht und Durchsetzung gelten seit dem 2. August 2026. In Deutschland übernimmt diese Rolle nach dem Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) die Bundesnetzagentur.

Unabhängig von Bußgeldern weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass fehlende KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten kann, besonders wenn ein Schaden entsteht. Ob und wie das im Einzelfall greift, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Normen: konsolidierte Fassung der KI-Verordnung vom 27. Juli 2026.

Welche Pflichten gehen über Artikel 4 hinaus?

Wer ein Hochrisiko-KI-System betreibt, etwa im Personalbereich nach Anhang III, überträgt die menschliche Aufsicht nach Artikel 26 Absatz 2 Personen mit „der erforderlichen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis“. Diese Pflichten gelten nach Artikel 113 ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Systeme nach Anhang I. Wie Sie Ihre Systeme einstufen, erklärt der Überblick zur KI-Verordnung auf kiagentensicherheit.de.

Aus dem Datenschutz kommt eine zweite Erwartung: Die Datenschutzkonferenz empfiehlt in ihrer Orientierungshilfe zu KI, Beschäftigte durch Schulungen, Leitfäden und Gespräche dafür zu sensibilisieren, ob und wie sie KI-Anwendungen nutzen dürfen. Was das für Ihre Unterweisungen bedeutet, steht auf der Seite zur Datenschutz-Schulung mit KI.

Gibt es einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn nach § 90 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG rechtzeitig über die Planung von Arbeitsverfahren „einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz“ unterrichten. Einen eigenen KI-Beauftragten schreibt die KI-Verordnung nicht vor; wann die Rolle trotzdem sinnvoll ist, zeigt die Seite zum KI-Beauftragten.

Checkliste: Was Ihr Team konkret tut

Maßnahmen nach Artikel 4 wirken erst, wenn sie im Arbeitsalltag ankommen. Das BSI nennt die Sensibilisierung der Nutzenden einen entscheidenden Faktor zur Minderung der Risiken generativer KI: Sie sollen Ausgaben kritisch hinterfragen und wissen, welche Daten sie eingeben dürfen. Vier Regeln decken die häufigsten Fehler ab.

Legen Sie für die vierte Regel einen festen Meldeweg fest, etwa eine Mailadresse oder einen Ansprechpartner in der IT. Wer einen Fehler schnell meldet, gibt dem Unternehmen die Zeit, Zugänge zu sperren oder Betroffene zu informieren.

Wie Sie diese Regeln in ein Schulungsprogramm für alle Beschäftigten einbetten, beschreibt die Seite zur Security-Awareness-Schulung. Möchten Sie die Regeln mit Ihrem Team üben, können Sie ein Training für Ihr Team anfragen.

  • Daten schützen: Kunden- und Personaldaten nur in freigegebene Werkzeuge eingeben.
  • Zweiten Kanal nutzen: Ungewöhnliche Anweisungen über einen bekannten Kontakt bestätigen.
  • Ergebnisse prüfen: Zahlen, Zitate und Quellen aus KI-Antworten vor der Weitergabe nachprüfen.
  • Vorfälle melden: Fehleingaben und Verdachtsfälle sofort melden, ohne Schuldfrage.

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche KI-Schulungspflicht?

Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Eine Pflicht zu einer bestimmten Schulung, Stundenzahl oder Prüfung enthält die Norm nicht, und ein bestimmtes Niveau je Person muss nicht garantiert werden.

Gilt die KI-Schulungspflicht seit Februar 2025?

Artikel 4 gehört zu Kapitel I, das nach Artikel 113 seit dem 2. Februar 2025 gilt. Seit dem 27. Juli 2026 gilt er aber in der neuen Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Wer heute plant, richtet sich nach dieser Fassung.

Betrifft Artikel 4 auch kleine Unternehmen?

Ja, Artikel 4 kennt keine Größenschwelle. Absatz 2 verpflichtet aber Kommission und Mitgliedstaaten, die Bemühungen besonders von KMU zu unterstützen. In Deutschland bietet der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur dafür Hinweise zum Aufbau von KI-Kompetenz.

Reicht eine einmalige Unterweisung aus?

Die Verordnung nennt keine Frequenz. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Maßnahmen zu evaluieren und aufzufrischen. Ein sinnvoller Anlass ist jedes neue Werkzeug und jede neue Aufgabe, bei der KI-Ergebnisse in Entscheidungen einfließen.

Müssen auch freie Mitarbeiter geschult werden?

Artikel 4 erfasst neben dem Personal auch andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Die Kommission nennt Auftragnehmer und Dienstleister als Beispiele. Wie weit die Maßnahmen reichen, hängt nach ihren Fragen und Antworten vom System und vom Risiko ab.

Wer ist im Unternehmen verantwortlich?

Adressat von Artikel 4 ist das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, also letztlich die Leitung. Sie kann die Umsetzung delegieren, etwa an Personal, IT oder eine benannte Person. Eine bestimmte Organisationsform schreibt die Verordnung laut Kommission nicht vor.

Welche Behörde prüft Artikel 4 in Deutschland?

Nach der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 29. Juli 2026 ist sie durch das KI-MIG Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Für einzelne Bereiche können andere Behörden zuständig sein.

Was ist der Unterschied zwischen KI-Kompetenz und KI-Schulung?

KI-Kompetenz ist nach Artikel 3 Nummer 56 das Ziel: Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und Chancen und Risiken zu erkennen. Eine Schulung ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen, um dieses Ziel zu fördern. Leitfäden, Einweisungen und interne Regeln zählen ebenfalls dazu.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, Artikel 2, 3, 4, 26, 99 und 113, EUR-Lex
  2. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), Erwägungsgrund 8 und Artikel 4, EUR-Lex
  3. Verordnung (EU) 2024/1689, ursprüngliche Fassung, Artikel 4, EUR-Lex
  4. AI Literacy: Questions & Answers (Stand 20.10.2026), Europäische Kommission
  5. Living repository to foster learning and exchange on AI literacy, Europäische Kommission
  6. KI-Kompetenz (KI-Service Desk), Bundesnetzagentur
  7. Bundesnetzagentur übernimmt zentrale Rolle bei der Umsetzung der KI-Verordnung (29.07.2026), Bundesnetzagentur
  8. Generative KI-Modelle: Chancen und Risiken für Industrie und Behörden, Maßnahme M16, BSI
  9. Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz (6. Mai 2024), Datenschutzkonferenz (DSK)
  10. § 90 Betriebsverfassungsgesetz, Bundesministerium der Justiz

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