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Pflicht: KI-Kompetenz nach Artikel 4

KI-Beauftragter

Ein KI-Beauftragter ist eine Person, die im Unternehmen den Einsatz von KI koordiniert: Bestand, Regeln, Maßnahmen zur KI-Kompetenz und Vorfälle.

Stand 8. November 2026 · 6 Minuten Lesezeit · 7 Quellen · So arbeiten wir

Kurz gesagt

Einen KI-Beauftragten schreibt die KI-Verordnung nicht vor. Die EU-Kommission betont, dass Artikel 4 keine bestimmte Organisationsform verlangt, und die Bundesnetzagentur zählt den KI-Beauftragten ausdrücklich zu den nicht vorgeschriebenen Punkten. Sinnvoll ist die Rolle trotzdem, wenn viele KI-Werkzeuge im Einsatz sind und jemand Bestand, Regeln, Schulungen und Dokumentation zusammenhalten muss.

Was ist ein KI-Beauftragter?

Ein KI-Beauftragter ist eine intern benannte Ansprechperson für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Die Rolle ist frei gestaltbar: Sie kann eine Teilaufgabe neben dem eigentlichen Job sein, ein kleines Gremium oder eine externe Unterstützung.

Anders als der Datenschutzbeauftragte ist der KI-Beauftragte kein gesetzliches Amt. Die konsolidierte Fassung der KI-Verordnung vom 27. Juli 2026 enthält keine Vorschrift, die Unternehmen zur Benennung einer solchen Person verpflichtet. Es gibt daher auch keine gesetzlich festgelegten Aufgaben, Rechte oder Qualifikationen.

Der Begriff ist entstanden, weil Artikel 4 der KI-Verordnung Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Irgendjemand muss diese Maßnahmen planen und belegen. Was Artikel 4 dabei genau verlangt, steht auf der Seite zur KI-Schulungspflicht.

Ist ein KI-Beauftragter Pflicht?

Nein, nach der KI-Verordnung nicht. Die EU-Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, dass für Artikel 4 keine bestimmte Governance-Struktur vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur führt die Einführung eines KI-Beauftragten ausdrücklich unter den Punkten, die nicht vorgeschrieben sind.

Verwechseln sollten Sie die Rolle nicht mit zwei Funktionen, die tatsächlich gesetzlich geregelt sind. Die Tabelle zeigt die Unterschiede.

RolleRechtsgrundlageWann vorgeschrieben
KI-BeauftragterKeine Norm in der KI-VerordnungNie, freiwillige Organisationsentscheidung
DatenschutzbeauftragterArt. 37 DSGVO, § 38 BDSGUnter anderem bei in der Regel mindestens 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten
Menschliche Aufsicht über Hochrisiko-KIArt. 26 Abs. 2 KI-VerordnungFür Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, ab 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I)

Die menschliche Aufsicht nach Artikel 26 Absatz 2 ist keine Beauftragtenrolle. Sie verlangt, dass die Aufsicht über ein Hochrisiko-System Personen mit „der erforderlichen Kompetenz, Ausbildung und Befugnis“ übertragen wird, also den Menschen, die mit dem System arbeiten.

Welche Aufgaben kann ein KI-Beauftragter übernehmen?

Weil das Gesetz keine Aufgaben festlegt, entscheidet das Unternehmen selbst. In der Praxis bündelt die Rolle Aufgaben, die aus Artikel 4, aus dem Datenschutz und aus der IT-Sicherheit ohnehin anfallen. Die Datenschutzkonferenz empfiehlt zum Beispiel, rechtliche und technische Entwicklungen rund um KI regelmäßig zu verfolgen und interne Vorgaben anzupassen.

Die folgenden Aufgaben sind ein Vorschlag. Nehmen Sie nur auf, was in Ihrem Unternehmen wirklich anfällt.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Verantwortung. Der KI-Beauftragte bereitet vor, koordiniert und berät. Entscheidungen über neue Werkzeuge, Budgets und Sanktionen bei Regelverstößen trifft die Leitung. Halten Sie diese Aufteilung im Auftrag schriftlich fest, damit im Ernstfall niemand raten muss, wer zuständig war.

Der KI-Beauftragte in der Mitte koordiniert Bestand, KI-Kompetenz, Nutzungsregel und Meldeweg und stimmt sich mit Datenschutz, IT und Betriebsrat ab.
Die Rolle bündelt Aufgaben, die ohnehin anfallen. Die Verantwortung bleibt bei der Leitung.
  • Bestand führen: welche KI-Werkzeuge im Einsatz sind, wer sie nutzt, welche Daten hineinfließen.
  • Einsätze einstufen: Fällt ein System unter Hochrisiko nach Anhang III?
  • Maßnahmen zur KI-Kompetenz planen, je Rolle zuschneiden und dokumentieren.
  • Die interne Nutzungsregel pflegen und neue Werkzeuge vor der Freigabe prüfen lassen.
  • Einen Meldeweg für Fehler, Datenpannen und verdächtige Inhalte festlegen.
  • Mit Datenschutz, IT-Sicherheit und Betriebsrat abstimmen, bevor neue Werkzeuge starten.

Welche Qualifikation braucht ein KI-Beauftragter?

Eine vorgeschriebene Ausbildung gibt es nicht. Zertifikate von Schulungsanbietern belegen eine Teilnahme, sind aber kein amtlicher Nachweis; das gilt hier wie beim KI-Führerschein. Hilfreich ist ein Profil, das Technik, Recht und Organisation verbindet.

Inhaltlich sollte die Person die Definition der KI-Kompetenz aus Artikel 3 Nummer 56 für sich selbst deutlich übertreffen. Dazu gehören ein Grundverständnis, wie Sprachmodelle arbeiten, Kenntnis der Einstufung nach der KI-Verordnung und der Datenschutzregeln sowie die Fähigkeit, Inhalte verständlich zu vermitteln. Welche Inhalte je Rolle passen, zeigt die Seite zur KI-Kompetenz.

Wichtiger als ein Titel sind Zeit und Befugnis. Wer die Rolle ohne Stunden im Kalender und ohne Rückendeckung der Leitung übernimmt, kann Werkzeuge weder stoppen noch Regeln durchsetzen.

Wer eignet sich im Unternehmen für die Rolle?

Naheliegend ist der Datenschutzbeauftragte, weil viele KI-Fragen personenbezogene Daten betreffen. Zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehört nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO bereits die Sensibilisierung und Schulung der Beschäftigten, die Daten verarbeiten. Nach Artikel 38 Absatz 6 DSGVO darf er andere Aufgaben übernehmen, wenn diese nicht zu einem Interessenkonflikt führen. Das prüfen Sie vor allem dann, wenn er Werkzeuge selbst einführen und gleichzeitig deren Datenschutz überwachen soll.

Alternativen sind die IT-Leitung, Compliance, das Qualitätsmanagement oder eine Person aus dem Fachbereich, der KI am stärksten nutzt. In kleineren Unternehmen kann auch die Geschäftsführung die Rolle selbst übernehmen, solange sie sich die nötige Zeit dafür nimmt.

Die Datenschutzkonferenz empfiehlt, Datenschutzbeauftragte stets einzubinden, wenn Entscheidungen über KI-Anwendungen vorbereitet werden, und auch eine Beteiligung des Betriebsrats zu prüfen. Nach § 90 Absatz 1 Nummer 3 BetrVG ist der Betriebsrat über die Planung von Arbeitsverfahren einschließlich des Einsatzes von KI rechtzeitig zu unterrichten. Wie Datenschutz und KI in Unterweisungen zusammenpassen, beschreibt die Seite zur Datenschutz-Schulung mit KI.

Checkliste: Die ersten Schritte für die Rolle

Ob mit oder ohne Titel: Diese Schritte machen die Rolle in wenigen Wochen arbeitsfähig. Ein Werkzeug ohne Freigabe, also Schatten-KI, taucht dabei fast immer auf und gehört in den Bestand.

  1. Auftrag schriftlich festhalten

    Die Leitung legt Aufgaben, Zeitbudget und Befugnisse fest, etwa das Recht, ein Werkzeug bis zur Prüfung zu sperren.

  2. Bestand aufnehmen

    Fragen Sie in allen Abteilungen ab, welche KI-Werkzeuge genutzt werden, auch private Konten.

  3. Regeln für das Team festlegen

    Formulieren Sie wenige, klare Regeln und erklären Sie sie in einer kurzen Unterweisung.

  4. Maßnahmen dokumentieren

    Halten Sie Art, Umfang und Teilnehmende jeder Maßnahme fest, wie es die Bundesnetzagentur empfiehlt.

  5. Wiedervorlage planen

    Prüfen Sie Bestand und Regeln erneut, wenn Werkzeuge, Aufgaben oder die Rechtslage sich ändern.

Was Ihr Team konkret tut

Die Arbeit eines KI-Beauftragten wirkt erst, wenn alle Beschäftigten die Grundregeln kennen. Diese vier Regeln eignen sich als Kern jeder Unterweisung. Wie Sie sie in ein Programm für alle einbetten, zeigt die Seite zur Security-Awareness-Schulung.

Möchten Sie die Regeln gemeinsam mit Ihrem Team üben, können Sie ein Training für Ihr Team anfragen.

  • Daten schützen: Nur freigegebene Werkzeuge nutzen, keine vertraulichen Daten in private Konten.
  • Zweiten Kanal nutzen: Ungewöhnliche Anweisungen über einen bekannten Kontakt rückbestätigen.
  • Ergebnisse prüfen: KI-Antworten als Entwurf behandeln und Fakten vor der Weitergabe prüfen.
  • Vorfälle melden: Fehler und verdächtige Inhalte sofort an die benannte Stelle melden.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen KI-Beauftragten?

Es gibt keine Schwelle, weil die KI-Verordnung keinen KI-Beauftragten vorschreibt. Die oft genannte Grenze von 20 Personen stammt aus § 38 BDSG und gilt für den Datenschutzbeauftragten.

Wer ist zuständig, wenn es keinen KI-Beauftragten gibt?

Die Pflichten aus Artikel 4 treffen das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber, ohne Benennung bleibt die Aufgabe also bei der Leitung. Sie kann einzelne Teile an Personal, IT oder Datenschutz delegieren. Wichtig ist, dass für Beschäftigte klar ist, an wen sie sich bei Fragen und Vorfällen wenden.

Kann der Datenschutzbeauftragte auch KI-Beauftragter sein?

Ja, nach Artikel 38 Absatz 6 DSGVO darf er weitere Aufgaben übernehmen, sofern kein Interessenkonflikt entsteht. Prüfen Sie das besonders, wenn er Werkzeuge selbst auswählen und zugleich deren Datenschutz überwachen soll.

Haftet der KI-Beauftragte für Verstöße?

Adressat von Artikel 4 ist das Unternehmen als Anbieter oder Betreiber. Wie die interne Verantwortung verteilt ist, hängt von Auftrag, Vertrag und Einzelfall ab und sollte mit der Rechtsberatung geklärt werden. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Kann man die Rolle extern vergeben?

Die KI-Verordnung regelt das nicht, eine externe Unterstützung ist daher möglich. Die Verantwortung für die Maßnahmen nach Artikel 4 bleibt beim Unternehmen. Eine interne Ansprechperson für Fragen und Vorfälle sollte es trotzdem geben.

Braucht ein KI-Beauftragter ein Zertifikat?

Nein. Es gibt weder eine gesetzliche Ausbildung noch ein amtliches Zertifikat für die Rolle. Entscheidend sind Wissen zu KI, Datenschutz und Einstufung nach der KI-Verordnung sowie Zeit und Befugnisse im Unternehmen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, Artikel 3, 4, 26, 113 und Anhang III, EUR-Lex
  2. AI Literacy: Questions & Answers (Stand 20.10.2026), Europäische Kommission
  3. KI-Kompetenz (KI-Service Desk), Bundesnetzagentur
  4. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 37 bis 39, EUR-Lex
  5. § 38 Bundesdatenschutzgesetz, Bundesministerium der Justiz
  6. Orientierungshilfe Künstliche Intelligenz und Datenschutz (6. Mai 2024), Datenschutzkonferenz (DSK)
  7. § 90 Betriebsverfassungsgesetz, Bundesministerium der Justiz

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