Die Europäische Kommission hat ihre Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz zuletzt am 20. Oktober 2026 aktualisiert. Die Seite gibt den Stand nach dem Digital-Omnibus wieder, also nach der Verordnung (EU) 2026/1744, die Artikel 4 der KI-Verordnung neu gefasst hat. Für viele Verantwortliche ist dabei eine Frage entscheidend: Wie sieht ein KI-Kompetenz-Nachweis aus, der vor einer Marktüberwachungsbehörde besteht? Dieser Beitrag zeigt, was die Kommission verlangt, was ausdrücklich nicht, und wie Sie Ihre Maßnahmen schlank dokumentieren.
Was Artikel 4 seit dem Digital-Omnibus verlangt
Die konsolidierte Fassung auf EUR-Lex (Stand 27. Juli 2026) formuliert Artikel 4 Absatz 1 so: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen“, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Zu berücksichtigen sind Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie der Einsatzkontext. Der neue letzte Satz lautet: Die Verpflichtung verpflichtet nicht, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren“.
Neu sind auch die Absätze 2 und 3. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Unternehmen, besonders KMU, unterstützen; die Kommission veröffentlicht dafür praktische Beispiele auf einer zentralen Informationsplattform. Das KI-Gremium soll Empfehlungen mit gemeinsamen Zielen annehmen. Die Pflicht selbst bleibt bestehen, wie die Kommission im FAQ ausdrücklich schreibt: KI-Kompetenz bleibt eine Pflicht für Anbieter und Betreiber, nur ein bestimmtes oder „ausreichendes“ Niveau ist nicht mehr vorgeschrieben. Den Gesamtzusammenhang erklärt unser Leitfaden zur KI-Schulungspflicht.
KI-Kompetenz-Nachweis: was die Kommission nicht verlangt
Das FAQ räumt mit mehreren Annahmen auf, die in Angeboten und Vorlagen oft stehen. Die folgenden Punkte stehen dort wörtlich oder sinngemäß als Antwort der Kommission:
- Zertifikat: Es braucht keines; eine interne Aufzeichnung der Schulungen und Initiativen genügt.
- Wissenstest: Artikel 4 enthält keine Pflicht, den KI-Wissensstand der Beschäftigten zu messen.
- Gremium: Eine bestimmte Governance-Struktur, etwa ein KI-Beauftragter, ist für Artikel 4 nicht vorgeschrieben.
- Format: Es gibt keine Einheitslösung und keine vorgeschriebenen Pflichtschulungen.
Ob ein KI-Beauftragter trotzdem sinnvoll ist, hängt von Größe und Einsatz ab. Eine Rechtspflicht dafür leitet die Kommission aus Artikel 4 nicht ab.
Die vier Prüfschritte aus dem FAQ der Kommission, ergänzt um die interne Aufzeichnung als Nachweis.
Was in den Maßnahmen stehen sollte
Für den Inhalt nennt die Kommission vier Überlegungen, die jedes Unternehmen mindestens anstellen sollte. Sie eignen sich direkt als Gliederung Ihres Konzepts:
- Allgemeines Verständnis schaffen: Was ist KI, wie funktioniert sie, welche KI nutzt das Unternehmen, welche Chancen und Gefahren gibt es?
- Die eigene Rolle klären: Entwickelt das Unternehmen KI-Systeme oder nutzt es Systeme anderer?
- Das Risiko der Systeme einschätzen: Was müssen Beschäftigte wissen, welche Risiken und Gegenmaßnahmen sollten sie kennen?
- Die Maßnahmen darauf aufbauen, nach Vorwissen der Gruppen und nach dem Einsatzzweck.
Die Kommission empfiehlt, rechtliche und ethische Aspekte einzubeziehen, auch Grundwissen zur KI-Verordnung. Unterschiedliche Stufen für verschiedene Gruppen sind ausdrücklich erlaubt. Nur auf die Gebrauchsanweisung zu verweisen, hält die Kommission in vielen Fällen für unwirksam.
Ein Beispiel aus dem FAQ betrifft fast jedes Büro. Auf die Frage, ob ein Unternehmen Artikel 4 erfüllen muss, wenn Beschäftigte ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, antwortet die Kommission mit Ja: Sie sollten über die spezifischen Risiken informiert werden, etwa Halluzinationen. Wie das in einer ChatGPT-Schulung aussieht, zeigt unser Leitfaden.
Wer zum Personenkreis gehört
Artikel 4 nennt neben dem Personal „andere Personen“, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Die Kommission versteht darunter Personen im organisatorischen Umfeld, zum Beispiel Auftragnehmer, Dienstleister oder Kunden. Für Dienstleister gilt laut FAQ: Wer im Auftrag mit KI arbeitet, braucht die passenden Fähigkeiten für die Aufgabe, wie die eigenen Beschäftigten.
Auch Fachleute mit KI-Ausbildung gelten laut Kommission nicht automatisch als ausreichend vorbereitet. In der Regel ja, schreibt sie, aber es hänge vom konkreten Werkzeug und der Qualifikation ab. Das Unternehmen sollte prüfen, ob diese Personen die eigenen Systeme und deren Risiken kennen und was ihnen etwa zu Recht und Ethik fehlt.
Wer kontrolliert und wann der KI-Kompetenz-Nachweis zählt
Die Aufsicht über Artikel 4 liegt nicht beim KI-Büro der Kommission, sondern bei den nationalen Marktüberwachungsbehörden. Laut FAQ gelten die Regeln zu Aufsicht und Durchsetzung seit dem 2. August 2026. Sanktionen richten sich nach nationalem Recht und müssen verhältnismäßig sein; die Kommission nennt Art, Schwere und Vorsatz oder Fahrlässigkeit als Kriterien.
Ein Satz aus dem FAQ ist für die Praxis besonders wichtig. Eine Sanktion könne wahrscheinlicher sein, wenn ein Vorfall nachweislich auf fehlende Schulung und Anleitung zurückgeht. Der Nachweis ist also vor allem dann gefragt, wenn etwas schiefgegangen ist. Für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen bleibt zusätzlich die Pflicht bestehen, das Personal für die menschliche Aufsicht zu schulen.
Daraus folgt eine einfache Arbeitsregel: Dokumentieren Sie so, dass Sie nach einem Vorfall zeigen können, wer welches Werkzeug nutzte und was diese Person darüber wusste. Eine Teilnehmerliste ohne Bezug zu den eingesetzten Systemen hilft dabei wenig.
Was Ihr Team daraus mitnimmt
Ein KI-Kompetenz-Nachweis muss nach dem aktuellen FAQ der Kommission kein Zertifikat und kein Test sein. Er sollte zeigen, dass Sie die vier Überlegungen angestellt und daraus passende Maßnahmen abgeleitet haben. Eine schlanke Dokumentation enthält:
- Bestand: welche KI-Systeme im Einsatz sind und welche Rolle das Unternehmen dabei hat.
- Gruppen: wer mit welchem System arbeitet, mit welchem Vorwissen und welchem Risiko.
- Maßnahmen: Schulungen, Anleitungen und Regeln je Gruppe, mit Datum und Teilnehmenden.
- Pflege: wann Sie die Liste prüfen, etwa bei neuen Werkzeugen oder Funktionen.
Was dazu gehört und wie Sie Kompetenz je Rolle aufbauen, erklärt der Leitfaden KI-Kompetenz. Die Sammlung von Praxisbeispielen der Kommission hilft bei der Gestaltung, begründet laut FAQ aber derzeit keine Vermutung, dass Artikel 4 erfüllt ist.
Den Hintergrund erklärt der Leitfaden KI-Kompetenz und AI Literacy im Bereich Pflicht.
Quellen
- AI Literacy: Questions & Answers, Europäische Kommission
- Verordnung (EU) 2024/1689, konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, EUR-Lex
- Artikel 4: KI-Kompetenz (AI Act Explorer), AI Act Service Desk der Europäischen Kommission